Neue Öko-Verordnung tritt 2009 in Kraft
Es ist seit kurzem beschlossen: Die Neufassung der EU-Öko-Verordnung wird am 1. Januar 2009 rechtskräftig. Darauf haben sich die Agrarminister der Europäischen Union nach anderthalbjährigen Verhandlungen verständigt. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
- Das Siegel lässt erstmals Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Lebensmitteln ausdrücklich zu.
- Das bedeutet, dass “gentechnische “Verunreinigung“, wie sie etwa durch den Einsatz chemischer Pestizide für anfällige Kulturen (wie u.a. Erdbeeren) oder auch durch Pollenflug von Genfeldern entstehen, bis zu einer Höhe von 0,9 Prozent erlaubt sind.
- Diese Menge muß nicht direkt auf der Bio-Verpackung gekennzeichnet werden. Sie ist für die Verbraucher somit nicht erkennbar.
- Jedes verpackte Bio-Lebensmittel muss das EU-Bio-Logo tragen.
- Neben dem EU-Bio-Logo dürfen weitere Bio-Siegel, wie z.B. das deutsche sechseckige Öko-Siegel oder Siegel von Bio-Verbänden benutzt werden.Thordis Eckhardt
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Filed under: Allgemein, Recht & Gesetz on August 29th, 2007






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