Neues Logo für alle EU-Bioprodukte
Ab dem 1. Juli 2010 gilt ein neues Bioprodukte-Logo. Es ist für alle verpackten Bioprodukte verbindlich. Bereits abgepackte und etikettierte Bio-Ware darf unbefristet abverkauft werden. Etiketten und bislang verwendetes Verpackungsmaterial darf noch bis zum 1. Juli 2012 mit dem bisherigen Bio-Logo verwendet werden. Weiterhin dürfen nationale Logos auch zusätzlich auf den Packungen verbleiben.
Auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Bio-Produkten aus Drittländern besteht für das EU-Bio-Logo keine Kennzeichnungspflicht. Wird es jedoch verwendet, muss der Verbraucher ab 1. Juli 2010 auch erfahren, wo die landwirtschaftlichen Zutaten erzeugt wurden.
Das neue Bio-Logo ist das zweite Prüfsymbol der EU für Bioprodukte - also Produkte, die nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hergestellt und zertifiziert werden. Das erste Symbol wurde Ende der 1990er Jahre eingeführt und konnte freiwillig verwendet werden. Ab 1. Juli 2010 gilt das neue Logo. Durch die Einführung eines EU-Bio-Logos mit Kennzeichnungspflicht soll die biologische Landwirtschaft und die Herstellung von Bio-Lebensmittel gefördert werden.
Weitere Informationen zur EU-Bio-Gesetzgebung finden Sie hier.
Bioprodukteblog-Autorin
Thordis Eckhardt
Filed under: Allgemein, Recht & Gesetz, Tipps on Mai 31st, 2010






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