Wegweiser Bio-Siegel: eine Einführung

Um ein Produkt als “Bio” oder “Öko” einstufen zu dürfen, müssen Produzenten nachweisen, dass mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Landbau stammen. So schreibt es die EG-Öko-Verordnung vor. Als weitere Qualitätszeichen dienen die Codenummer oder der Name der Kontrollstelle. Tragen Produkte eines der beiden Zeichen, so darf sich das Produkt “Bio” oder “Öko” nennen.

Bio-Produkte-Blog-Autorin
Thordis Eckhardt

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